Natura 2000 im Oberen Hotzenwald
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) entwickelten in den vergangenen Jahren Natura 2000 als Werkzeug, um die einmaligen Naturreichtümer Europas für die Zukunft zu erhalten.
Auf der Grundlage der FFH-Richtlinie (meint Fauna-Flora-Habitat, d.h. Tierwelt, Pflanzenwelt und deren Lebensräume) und der Vogelschutz-Richtlinie werden natürliche und naturnahe Lebensräume und Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten in ganz Europa als Natura 2000-Flächen vernetzt. Damit ermöglicht Natura 2000 erstmals einen weitreichenden Schutz der biologischen Vielfalt über die Landesgrenzen hinweg.
Da der Obere Hotzenwald noch besonders reich an vielfältigen Lebensräumen ist - es kommen beispielsweise 21 der 51 für Baden-Württemberg relevanten Lebensraumtypen vor - wurden hier mehr als 2000 Hektar für Natura 2000 an die EU gemeldet. Ziel ist es, das europäische Naturerbe auf diesen Flächen in einem günstigen Zustand zu erhalten. Dies lässt die EU sich auch etwas kosten: Mit der Unterstützung aus dem EU LIFE-Natur-Förderprogramm arbeiten die Naturschutzverwaltung gemeinsam mit Vertretern aus Land- und Forstwirtschaft, des Landkreises Waldshut und den betroffenen Gemeinden Dachsberg und Ibach daran, die Richtlinien einvernehmlich umzusetzen.
Die im Hotzenwald vorkommenden FFH-Lebensraumtypen sind:
- Artenreiche Borstgrasrasen
- Naturnahe lebende Hochmoore
- Moorwälder
- Auwälder mit Erle und Esche an Fließgewässern
- Oligotrophe bis mesotrophe Stillgewässer
- Dystrophe Stillgewässer
- Fließgewässer mit flutender Wasservegetation
- Trockene Heiden
- Wacholderheiden
- Feuchte Hochstaudenfluren
- Magere Flachland-Mähwiesen
- Berg-Mähwiesen
- Geschädigte Hochmoore
- Übergangs- und Schwingrasenmoore
- Torfmoor-Schlenken
- Kalkreiche Niedermoore
- Silikatschutthalden
- Silikatfelsen und ihre Felsspaltenvegetation
- Silikatfelskuppen und ihre Pioniervegetation
- Hainsimsen-Buchenwälder
- Bodensaure Nadelwälder
Folgende Tierarten sind nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie
bzw. nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie besonders schützenswert:
- Raufußkauz
- Sperlingskauz
- Schwarzspecht
- Dreizehenspecht
- Neuntöter
- Auerhuhn
- Grauspecht
- Groppe
- Bechsteinfledermaus
- Wimpernfledermaus
- Großes Mausohr
- Schlingnatter
- Zauneidechse
- Geburtshelferkröte
- Schwarzfleckiger Ameisen-Bläuling
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